Die neue Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan behandelt den Verkehrsträger Wasserstraße ungerecht. Das kritisierte der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) am 22. April.
Das Anfang April vorgestellte Dokument greife auf die nicht abgeschlossene und umstrittene Wasserstraßenkategorisierung aus dem fünften Bericht zur WSV-Reform zurück. Das entspreche nicht den sonst hohen Standards der Bundesverkehrswegeplanung, so der Verband. Die Methodik für die Priorisierung von Straßen- und Schienenbauprojekten sei dagegen nachvollziehbar und trage den knappen Kassen Rechnung.
Bewertung braucht Klarheit
„Wir wissen noch immer nicht, welche Kriterien neben der Tonnage zur Kategorisierung der Wasserstraßen herangezogen werden“, legte BÖB-Geschäftsführer Boris Kluge die Sorgen der Binnenhäfen dar. Ohne diese Klarheit ließen sich Wasserstraßenprojekte nicht für einen Zeithorizont bis 2030 bewerten.
Zwar hatte der BÖB bereits im Konsultationsverfahren Stellung genommen, fand mit seinem Anliegen anscheinend aber kein Gehör. Dennoch wollen die Binnenhäfen die Bewertung und Einordnung der angemeldeten Projekte in die Kategorien des Bundesverkehrswegeplans kritisch begleiten.
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