Kleine und mittlere Betriebe dürfen nicht gezwungen werden, ihre Gleisanschlüsse für Fremdunternehmen zu öffnen. Ein dahingehend novelliertes Eisenbahnregulierungsgesetz komme einer Überregulierung gleich und schwäche den Schienengüterverkehr, warnte der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) am 15. November.
Anlass für das gemeinsam mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) verfasste Statement ist eine von der Bundesnetzagentur gestartete Marktkonsultation zur Gesetzesnovellierung. Zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden führten zu geringeren Investitionen in neue Gleisanschlüsse und in einigen Fällen auch zu deren Stilllegung, so die Verbände. Stattdessen fordern sie praxisgerechte und unbürokratische Maßstäbe an die gesetzliche Definition von Serviceanlagen im Eisenbahnregulierungsgesetz anzulegen.
Straßengüterverkehr immer schwerer einzuholen
„Unsere Häfen konkurrieren als Teil der intermodalen Transportlösungen mit dem Straßengüterverkehr und nutzen dabei auch private Eisenbahnen“, sagte BÖB-Präsident Rainer Schäfer. „Wir spüren deutlich die Nachteile der stetig steigenden Anforderungen der Aufsichtsbehörden in diesem Wettbewerb. Weitere unnötige Auflagen verschaffen nur dem Straßengüterverkehr weiteren Vorsprung, der immer schwerer einzuholen ist.“
DSLV-Präsidiumsmitglied Günter Haberland erinnerte an das Investitions- und Auslastungsrisiko der Terminalbetreiber: „Das Unternehmen, das die Nutzung eines fremden Gleisanschlusses beantragt hat, trägt dagegen kein wirtschaftliches Risiko und umgeht die bürokratischen Hürden.“ Eine Regulierung sei nicht notwendig und rechtlich gar nicht zulässig, wenn bereits ausreichender Wettbewerb bestehe.
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