binnenschifffahrtsgesetz

Die im Binnenschifffahrtsgesetz festgelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Gewässerverunreinigungen. Der Eigner eines niederländischen Tankmotorschiffs muss deshalb knapp 70.000 Euro Kosten für einen Feuerwehreinsatz vom 31. August 2004 erstatten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 23. November. Der Grund für den Einsatz: Beim Löschen einer Partie von 651 Tonnen Xylol im...

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22/2026 vom 20.06.2026

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