dr. anja rohen

Während Straßen- und Schienenverkehrsunternehmen für Abfalltransporte weiterhin eine Beförderungserlaubnis (früher Transportgenehmigung) brauchen, sollen die Binnen- und die Seeschifffahrt von dieser Pflicht freigestellt werden. Wie die Unternehmensberatung Abfall-inForm am 15. Februar mitteilt, sieht dies der Entwurf der Anzeige- und Erlaubnisverordnung vor.  Begründet wird dieses...

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