Verwaltungsgericht: Bellriva-Lotse muss Fahrtüchtigkeit nachweisen
Der für die Havarie des Flusskreuzfahrtschiffes „Bellriva“ verantwortliche Lotse muss sein Patent für drei Monate ruhen lassen und ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Mit dieser am 23. Juli veröffentlichten Entscheidung vom 26. Juni bekräftigte das Verwaltungsgericht Mainz die Anordnung der WSD Südwest, gegen die der 78-jährige Lotse vorgegangen war.
Als Lotse und verantwortlicher Schiffsführer hatte der Betreffende am 17. April dieses Jahres die „Bellriva“ über mehrere Buhnen gesteuert. Das Schiff schlug an mehreren Stellen Leck. Einer der regulären Schiffsführer fuhr das Schiff bei maximal laufenden Lenzpumpen anschließend in den Hafen Karlsruhe, wo Fahrgäste und Besatzung unbeschadet von Bord gehen konnten. Die WSD Südwest ließ daraufhin das große Rheinpatent des Lotsen für drei Monate ruhen und verlangte eine ärztliche Untersuchung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst.
Ruhen des Patentes gerechtfertigt
Der Lotse beantragte daraufhin, die gegen ihn verhängten Sofortvollzugsmaßnahmen zu stoppen. Die Richter lehnten dies aufgrund von Zweifeln an dessen Tauglichkeit ab. Zum einen habe es bei der Vernehmung durch die Wasserschutzpolizei ungeklärte Verständigungsschwierigkeiten gegeben.
Zum anderen hatte einer der regulären Schiffsführer in die fehlerhaft gewählte Routenführung des Lotsen eingreifen müssen, der sich der Havarie gar nicht bewusst zu sein schien. Zudem habe der Lotse nach der Havarie keinerlei Reaktion gezeigt und sich nicht mehr an der Steuerung des Schiffs beteiligt.
Tags: bellriva, lotse, ruhendes patent, havarie, verwaltungsgericht, mainz,
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