Mehrwertsteuer: Fahrgastschifffahrt darf auf Linienverkehr hoffen

Mehrwertsteuer: Fahrgastschifffahrt darf auf Linienverkehr hoffen

Am 9. Februar hat der deutsche Bundestag die Frage nach dem Steuersatz in der Fahrgastschifffahrt an die Ausschüsse für Finanzen, Haushalt, Tourismus, Verkehr und Wirtschaft weitergegeben. Wie aus den zu Protokoll gegebenen Reden ersichtlich wird, stehen die Fraktionen von Christdemokraten, FDP, Grünen und Linken dem aus den Reihen der SPD stammenden Antrag eher bis völlig ablehnend gegenüber.

Die abschließende Beratung im federführenden Finanzausschuss erwartet BDB-Geschäftsführer Jörg Rusche für den 29. Februar, so dass sich das Plenum Anfang März und noch vor dem Saisonstart mit dem Gesetzentwurf beschäftigen kann.

Gleichstellung der Verkehrsträger

Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf ablehnen, dürfen zumindest die Betreiber von Linienfahrten auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz hoffen. Denn Ausnahmen für „genehmigten Linienverkehr“ unter 50 Kilometern muss es genau wie an Land auch auf Bundeswasserstraßen geben, argumentiert Rusche.

So entschied der Bundesfinanzhof im vergangenen Sommer, dass für fahrplanmäßige Omnibus-Stadtrundfahrten mit mehreren Haltestellen unter 50 km genau wie im Öffentlichen Personennahverkehr der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt. Welche Behörden Linienverkehre auf dem Wasser genehmigen dürfen, müsse das Finanzministerium allerdings noch klären.

Mehrwertsteuer-Harmonisierung steht noch aus

Weil die bisherige Regelung ausgelaufen ist, müssen Ausflugs- und Flusskreuzfahrtpassagiere seit dem 31. Dezember 2011 volle 19 statt bisher sieben Prozent Mehrwertsteuer auf ihre Tickets zahlen. Laut Schätzungen sind deshalb bis zu 2.600 Arbeitsplätze gefährdet. Warum ausgerechnet die Fahrgastschifffahrt vor einer einheitlichen Mehrwertsteuer-Harmonisierung zur Kasse gebeten wird, ist der Branche unverständlich.

Lesen Sie mehr zum Thema in der nächsten Ausgabe von „Schiffahrt und Technik“.

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