Abfalltransport: Raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln

  • Von Axel Götze-Rohen
  • 16.12.2013
  • Recht
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Viele hatten sich gefreut, manche haben sich gewundert und geärgert. Bereits in ersten Referentenentwürfen von 2012 und dann in einem Regierungsentwurf vom Sommer 2013 sollten die See- und die Binnenschifffahrt von der Pflicht der Beförderungserlaubnis befreit werden.

Der Bundesrat hat nun in seiner Sitzung am 8. November dieses Privileg für die Binnenschifffahrt wieder gestrichen. Für die Branche ändert sich also nichts. Inzwischen hat das Bundeskabinett dieser geänderten Version zugestimmt, so dass die Anzeige- und Erlaubnisverordnung am 1. Juni 2014 in Kraft treten kann. Sie ersetzt die zur Zeit gültige Beförderungserlaubnisverordnung. Relevant für die Binnenschifffahrt ist § 12 Ziffer 5, wonach es für die Binnenschifffahrt jetzt keine Ausnahme von der Erlaubnispflicht mehr gibt.

Erfolg oder Misserfolg?

Der Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hatte bereits im März frohlockt und in seinem Binnenschifffahrts Report 01/2013 geschrieben, dass „die Binnenschifffahrtsindustrie zur ihrer großen Freude von der Erlaubnispflicht ausgenommen werde“. Der Verband hatte seinerzeit unter anderem argumentiert, dass Abfalltransport von der Wasserschutzpolizei ständig überwacht würden. Damit wären Schleichwege und Ausweichmöglichkeiten nicht gegeben.

Mehr Kontrollen gewünscht

Eine Argumentation, der Jörg Drippe nicht folgen mag. Der Geschäftsführer der On Time Shipping (OTS) kritisiert, dass Abfalltransport eben so gut wie gar nicht kontrolliert würden. „Wir und zahlreiche andere Unternehmen haben enormen Aufwand betrieben, um unser Personal und unsere Partikulier-Partner zu schulen. Wegen der fehlenden Kontrollen können sich die schwarzen Schafe der Branche aber weitestgehend ungehindert an den geltenden Regeln vorbeimogeln.“

Das Niersteiner Unternehmen OTS ist seit 2005 Entsorgungsfachbetrieb und spezialisiert auf Logistikkonzepte für Abfalltransport per Schiff. „Natürlich wäre es sinnvoll, wenn die Vorschriften bei der Fachkunde abgespeckt würden. Warum muss ein Binnenschiffer bei einem dreitägigen Seminar zum Beispiel lernen, wie eine Abfalldeponie aufgebaut ist?“, fragt Drippe. Wichtiger ist ihm aber, dass Unternehmen, die sich nicht an die Gesetze halten und mit Dumpingfrachten agieren, das Handwerk gelegt wird.

Neues Seminar

Die Unternehmensberatung Abfall-inForm veranstaltet vom 11. bis zum 13. Februar 2014 in Xanten ein Seminar, in dem über die aktuellen Regeln berichtet wird. Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Erlaubnis, gefährliche Abfälle transportieren zu dürfen.

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