Die Konferenz der Vertragsparteien (KVP), das Entscheidungsorgan des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) hat beschlossen, dass Artikel 6 des Übereinkommens betreffend die Finanzierung der Annahme und Beseitigung öl- und fetthaltiger Abfälle erst zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. In Artikel 6 geht es um die Entsorgungsgebühr, die zur Finanzierung des Annahmestellennetzes für öl- und fetthaltige Abfälle entlang den Binnenwasserstraßen Deutschlands, den Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, der internationalen Mosel sowie dem schweizerischen und dem französischen Teil des Rheins zu entrichten ist. Bezahlen müssen die Gebühr die Schiffsbetreiber beim Bunkern. Die Entsorgungsgebühr ( € 7,50 pro 1.000 Liter Gasöl) wird zum 1. Januar 2011 eingeführt und mittels eines elektronischen Zahlungssystems erhoben, das speziell entwickelt wurde, um die Entrichtung der Gebühr zu erleichtern. Das Verfahren obliegt in den Vertragsstaaten des Übereinkommens den innerstaatlichen Institutionen. Diese Institutionen sind in der beigefügten Übersicht mit den jeweiligen Kontaktdaten aufgeführt.
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CDNI-Koordinationsstelle.jpg











Arne Gehlhaar (RISING Pro
Weitere Informationen zu dem Projekt RISING finden Sie unter http://www.rising.eu/
M. Olislagers
Ich bin Belg und circa 20% von der schiffen kommen aus Belgien und wir sind jetz mit mehr dann 42000...
rijnvaarder
Dit is het beste plan wat ons kan overkomen! 1,de banken zijn inmiddels over!2,de schipper maakt een...
subaru rijder
Mehrere Bänken sind interessiert,Die Finanzierung ist gut abgedeckt. Und mit 50 Cent pro tonne, kann...
C.de Vette
Weiteres auf eubo.nl Es steht auch offen fuer Deutsche Partikulieren die diese Frachten leid sind.